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vektor4sight
Dienstleistungen von vektor4sight · B2B · 11. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge der vektor4sight GmbH (im Folgenden „vektor4sight“) über strategische Unternehmensentwicklung, Transformation, Beratung und Umsetzung, Implementierungsbegleitung, Managementsysteme, Nachhaltigkeit / Dekarbonisierung, Digitalisierung / KI, Projektmanagement, Schulung und Befähigung sowie sonstige vereinbarte Dienstleistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2. Einbeziehung und Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle, ausdrücklich vereinbarte Regelungen – insbesondere im Projektvertrag, Projektauftrag oder Angebot – gehen diesen AGB vor. Die AGB werden nur wirksam einbezogen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss ordnungsgemäß auf ihre Geltung hingewiesen wurde und zumutbar Kenntnis nehmen konnte.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung zustande. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart ist, schuldet vektor4sight die vereinbarten Dienstleistungen und keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder zertifizierungsbezogenen Erfolg.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der von ihm überlassenen Informationen und Materialien berechtigt ist, und weist vektor4sight auf ihm bekannte Unvollständigkeiten oder Einschränkungen hin. vektor4sight weist den Kunden im Rahmen des Auftrags und soweit zumutbar auf erkennbare Lücken oder Widersprüche hin. Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zu Terminverschiebungen und zusätzlichem Vergütungsaufwand führen.

5. Kooperationspartner, Freelancer und Subunternehmer

vektor4sight ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, Kooperationspartner, Freelancer oder sonstige Subunternehmer einzusetzen. Auswahl und Koordination erfolgen durch vektor4sight. Soweit im Projektvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bleibt vektor4sight gegenüber dem Kunden zentraler Vertragspartner und für die vereinbarte Gesamtleistung verantwortlich.

6. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden in Textform dokumentiert. Zusätzlicher Zeit- oder Kostenaufwand ist gesondert zu vergüten, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

7. Vergütung und Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zum vereinbarten Wirkungstagessatz oder Stundensatz. Für Abrechnungszwecke umfasst ein Wirkungstag acht abrechenbare Arbeitsstunden. Wird kein gesonderter Stundensatz vereinbart, werden geringere oder anteilige Zeitaufwände auf Basis des Wirkungstagessatzes anteilig berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, rechnet vektor4sight Leistungen nach Zeitaufwand monatlich ab. Die Abrechnung weist die erbrachten Leistungen in angemessener Form nach Tätigkeit und Zeitaufwand aus. Für ausdrücklich vereinbarte werkvertragliche Leistungen richten sich Abrechnung und etwaige Teilabrechnungen nach dem Projektvertrag oder Projektauftrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Reisezeiten, Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach Angebot oder Projektvertrag abgerechnet.

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach angemessener Ankündigung kann vektor4sight weitere Leistungen zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Arbeitsergebnisse und Abnahme

Soweit ausdrücklich ein abnahmefähiges werkvertragliches Arbeitsergebnis vereinbart ist, gelten die im Projektvertrag bzw. Projektauftrag festgelegten Abnahmekriterien und Fristen. Für reine Beratungs-, Sparring-, Projektmanagement- oder sonstige Dienstleistungen wird keine Abnahme eines bestimmten Erfolgs geschuldet. Gesetzliche Rechte und Pflichten zur Abnahme bleiben unberührt.

10. Nutzungsrechte und Know-how

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Projektvertrag oder Projektauftrag vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Methoden, Frameworks, Templates, Tools, Konzepte, Modelle, Software, Unterlagen und sonstiges Know-how verbleiben bei vektor4sight bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine vollständige oder exklusive Rechteübertragung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

11. Vertraulichkeit und Schutzrechte Dritter

Die Parteien verpflichten sich, alle Daten, Informationen, Ergebnisse und Erkenntnisse, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt mitgeteilt werden („vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu nutzen.

Sofern sich die vektor4sight bei der Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, die von den vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, so wird sie diesen Dritten zuvor die vorgenannten Verpflichtungen in gleichem Umfang auferlegen.

Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die vertraulichen Informationen

  1. zum Zeitpunkt des Empfangs bereits allgemein bekannt waren oder auf anderem Wege als durch Verletzung dieses Vertrages allgemein zugänglich wurden oder
  2. ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt werden oder
  3. rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder
  4. bei der jeweiligen Partei bereits vorhanden sind und ohne Verstoß gegen diese oder frühere Vertraulichkeitsvereinbarungen durch diesen erlangt wurden oder
  5. kraft Gesetzes oder auf Anordnung eines Gerichts, einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel zu offenbaren sind, wobei die jeweils offenlegende Partei diese Pflicht zur Offenbarung der jeweils anderen Partei unverzüglich nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen hat, um der jeweils anderen Partei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessene Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die vertraulichen Informationen allgemein bekannt werden.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Weitergehende Regelungen einer zwischen den Parteien geschlossenen NDA bleiben unberührt.

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung eines von vektor4sight erstellten oder im Rahmen der vereinbarten Leistung bereitgestellten Arbeitsergebnisses geltend, wird der Kunde vektor4sight hierüber unverzüglich in Textform informieren und die zur Prüfung und Abwehr erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Die Parteien werden sich hinsichtlich der Abwehr solcher Ansprüche abstimmen. Der Kunde wird ohne vorherige Abstimmung mit vektor4sight keine Anerkenntnisse abgeben oder Vergleiche schließen. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die aus rechtlichen Gründen oder zur Abwendung unmittelbar drohender erheblicher Nachteile keinen Aufschub dulden. vektor4sight ist hierüber unverzüglich zu informieren.

Liegt eine von vektor4sight zu verantwortende Schutzrechtsverletzung vor, ist vektor4sight im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte zu beschaffen oder das betroffene Arbeitsergebnis so zu ändern oder zu ersetzen, dass die Schutzrechtsverletzung beseitigt wird. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Funktionalität und die vertragsgemäße Nutzbarkeit hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Maßnahme für den Kunden zumutbar ist.

Die Verantwortlichkeit von vektor4sight erstreckt sich nicht auf Schutzrechtsverletzungen, soweit diese durch vom Kunden bereitgestellte Materialien oder verbindliche Vorgaben, durch nicht von vektor4sight veranlasste und nicht vereinbarte Änderungen oder durch eine vertragswidrige Nutzung verursacht werden. Gleiches gilt für Schutzrechtsverletzungen, die ausschließlich aus der Kombination mit nicht von vektor4sight bereitgestellten Leistungen entstehen, soweit eine solche Kombination weder vereinbart noch für die vertragsgemäße Nutzung vorausgesetzt war. Eine Verantwortlichkeit von vektor4sight aufgrund eigener Pflichtverletzungen, insbesondere der Verletzung bestehender Hinweis- und Prüfungspflichten, bleibt unberührt.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Rechtsmängeln bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 16.

12. Einsatz von KI-Systemen

Soweit Leistungen unter Einsatz von KI-Systemen erbracht werden, können Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. vektor4sight übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit KI-generierter Inhalte als solche. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet vektor4sight keine eigenständige Rechts-, Steuer- oder sonstige fachgesetzliche Prüfung von KI-Ergebnissen. Vereinbarte fachliche Prüfung bleibt hiervon unberührt.

13. Nachhaltigkeit, Zertifizierung, Genehmigungen und Audits

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet vektor4sight weder eine Zertifizierung, erfolgreiche Auditdurchführung oder Freigabe noch eine behördliche Genehmigung oder Anerkennung durch externe Stellen.

14. Abgrenzung zu Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsleistungen

Soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig anders vereinbart, erbringt vektor4sight keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfungsleistungen. Erforderliche Spezialprüfungen können durch geeignete externe Spezialisten eingebunden werden.

15. Referenznennung

vektor4sight darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenzkunden unter Nennung des Unternehmensnamens und/oder Verwendung des Logos benennen.

16. Haftung

vektor4sight haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  2. für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  4. im Umfang einer von vektor4sight übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der vektor4sight der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch auf einen Betrag von 50.000,00 € (in Worten: fünfzigtausend Euro).

Eine weitergehende Haftung der vektor4sight besteht nicht.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der vektor4sight.

17. Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene, nicht vermeidbare Aufwendungen sind zu vergüten.

18. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des angemessenen Einflussbereichs einer Partei können die Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung aussetzen, soweit die Leistungserbringung dadurch unzumutbar wird.

19. Datenschutz

Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

20. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Paderborn, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

21. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen erfolgen in Textform, soweit gesetzlich zulässig. Bei mehrsprachigen Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.